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Bürgschaftsprogramm

Nachfolge-Bürgschaft

  • Unsere Bürgschaft speziell für Unternehmensnachfolgen - nur 20 % persönliche Haftung

Wir fördern Unternehmermut –
Jetzt mit reduziertem persönlichen Risiko

Nachfolge-Bürgschaft

Möchten Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen? Dann geben wir Ihnen Rückendeckung: Mit unserer Nachfolge-Bürgschaft reduzieren wir Ihre persönliche Haftung auf nur 20 % der verbürgten Kreditsumme. So verringern Sie Ihr finanzielles Risiko und starten Ihre Erfolgsstory.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Reduzierte persönliche Haftung
  • Vergünstigtes Bearbeitungsentgelt
  • Hohe Risikoabsicherung für Hausbanken


Das Wichtigste in Kürze

Förderfähige Vorhaben

Gefördert werden Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, insbesondere:

  • Erwerb von Vermögenswerten, z.B. Betriebsimmobilien, Maschinenpark, Warenlager
  • Tätige Beteiligungen / Kauf von Anteilen (auch Firmenwerte)
  • Vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen
  • Ergänzende Investitionen ins Unternehmen

Bürgschaftshöhe

Verbürgungsquote: 50 - 80 %


Bürgschaftsvolumen: max. 2,0 Mio. Euro

Laufzeit

Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit und beträgt i.d.R. max. 10 Jahre. Eine Laufzeit über 10 Jahre ist i.d.R. nur bei Betriebsimmobilien möglich.

Kosten

Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.
Bei einer Verbürgungsquote von bis zu 50 % ist nur 0,50 % zu zahlen.

Jährliche Bürgschaftsprovision:

Tabelle Bürgschaft klassisch.png


Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.

Voraussetzungen
  • NachfolgerInnen müssen eine Kapitalgesellschaft gründen bzw. eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen
  • Persönliche Haftungsübernahme bis 20 % der verbürgten Kreditsumme
  • Persönliche und fachliche Qualifikation der NachfolgerInnen
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Angemessene Übernahmekonditionen
Antragstellung

Ihre Hausbank stellt für Sie den Bürgschaftsantrag über unseren Online-Antrag. Alle Formulare sowie unseren Antrag im PDF-Format finden Sie auch im Downloadbereich.

Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne.


Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.

Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.