Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Entgelte an:
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
1,5 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens € 400,--. Bei Beantragung einer Bürgschaft mit einem Verbürgungsgrad von 50 % für Liquiditätsfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus das hälftige Bearbeitungsentgelt von 0,75 %.
Jährliche Bürgschaftsprovision:
Verbürgungsgrad Bürgschaftsprovision p.a.
bis 50 % → 0,70 % des Kreditbetrages, bis 60 % → 1,00 % des Kreditbetrages,
bis 70 % → 1,25 % des Kreditbetrages, bis 80 % → 1,50 % des Kreditbetrages
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.