Service-Bürgschaft
-
Schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei der Beantragung einer Bürgschaft
Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.
Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.
Anfrage startenBürgschaftsprogramm:
Bis zu 1,5 Mio. Euro stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
Stille Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. Euro für folgende Vorhaben:
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in NRW mbH -KBG- ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft.
Gesellschafter sind die NRW.BANK, die DZ BANK AG, die privaten Banken, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.
Zur teilweisen Deckung ihres Risikos nimmt die KBG NRW Garantien in Höhe von bis zu 70 % der Bürgschaftsbank NRW in Anspruch.
Das Land NRW und der Bund unterstützen als Rückgaranten die Bürgschaftsbank.
Laufzeit i.d.R. 7 – 10 Jahre
Es werden neben einem einmaligen Bearbeitungsentgelt ein festes und ein variables gewinnabhängiges Beteiligungsentgelt nach individueller Vereinbarung sowie Kosten der Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank in Rechnung gestellt.
Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unseren AnsprechpartnerInnen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Weitere Bürgschaftsprogramme
/ Programme
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.