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Anfrage startenBürgschaftsprogramm:
50 - 70 %ige Bürgschaft mit einer Entscheidung in max. fünf Werktagen
Verbürgbarer Kreditbetrag: Max. 500.000 Euro
Bürgschaftshöhe: Max. 250.000 Euro
Verbürgungsgrad: 50-70 %
mit Investitionsort in NRW, gemäß KMU-Kriterien.
Die Laufzeit orientiert sich grundsätzlich an der Kreditlaufzeit.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.
Jährliche Bürgschaftsprovision:
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.
Persönliche Eignung:
Sonstige Kriterien
Bei Nachfolgevorhaben zusätzlich:
Ihre Hausbank stellt über unseren Online-Antrag den Bürgschaftsantrag für Sie.
Alle Formulare sowie unseren Antrag im PDF-Format finden Sie auch im Download-Bereich.
Weitere Bürgschaftsprogramme
/ Programme
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.
Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 200.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 250.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.