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Bürgschaftsprogramm:

Gründungs ExpressBürgschaft

  • 50 - 70 %ige Bürgschaft mit einer Entscheidung in max. fünf Werktagen

In fünf Tagen zur Gründungsfinanzierung

Übersicht

Verbürgbarer Kreditbetrag: Max. 500.000 Euro

Bürgschaftshöhe: Max. 250.000 Euro

Verbürgungsgrad: 50-70 %

Wen fördern wir?
  • ExistenzgründerInnen
  • Betriebs-NachfolgerInnen, die Betriebe übernehmen
  • Unternehmen, die ihre Nachfolge regeln möchten
  • FreiberuflerInnen (vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit)

mit Investitionsort in NRW, gemäß KMU-Kriterien.

Was fördern wir?
  • Existenzgründungen
  • Gründungs- und Festigungs­kosten für Investitionen, Warenlager, Wachstum
  • Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen
  • Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises
  • Zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen Ihres Vorhabens

Laufzeit

Die Laufzeit orientiert sich grundsätzlich an der Kreditlaufzeit.

  • Investitionen (einschl. Kaufpreisfinanzierung): Max. 10 Jahre

  • Betriebsmittel: Max. 6 Jahre

  • Bauvorhaben: Max. 23 Jahre

Kosten

Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.

Jährliche Bürgschaftsprovision:

Verbürgungsgrad

Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschafts­verpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.

Antragskriterien

Persönliche Eignung:

  • Meisterqualifikation (in meisterpflichtigen Berufen; Altgesellenregelung bzw. Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle ebenfalls möglich) oder eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder ein fachbezogenes Studium
  • Eine min. dreijährige Berufserfahrung aller Antragstellenden unmittelbar vor der Existenzgründung in der Gründungs- oder Nachfolgebranche

Sonstige Kriterien

  • Die Kapitaldienstfähigkeitsberechnung zeigt, dass mit einer ordnungsgemäßen Rückführung gerechnet werden kann
  • Keine Negativmerkmale in der Schufa der GründerInnen
  • Keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen

Erforderliche Unterlagen und Informationen
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Selbstauskunft, die einen Vermögensüberschuss von min. einem Euro ausweist
  • Aussagekräftiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und ggf. Liquiditätsplan

Bei Nachfolgevorhaben zusätzlich:

  • Jahresabschlüsse für zwei volle Geschäftsjahre und betriebswirtschaftliche Auswertung (nicht älter als 90 Tage)
  • Rahmendaten zur Übernahme:
    • Kaufpreis
    • Wettbewerbsverbot
    • Asset- oder Share-Deal
    • Übernahme wirtschaftliches Eigenkapital bei Share-Deal
    • Ggf. Ermittlung Kaufpreis
    • Ggf. Kaufvertragsentwurf

Antragstellung

Ihre Hausbank stellt über unseren Online-Antrag den Bürgschaftsantrag für Sie.
Alle Formulare sowie unseren Antrag im PDF-Format finden Sie auch im Download-Bereich.

Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne.


Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.

Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.

Was ist eine „Bürgschaft ohne Bank“?

Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 200.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 250.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.