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Kreditfinanzierung

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

  • Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen

So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Als Kreditnehmer benötigen Sie keine Sicherheiten und Banken tragen dank unserer 100%-Garantie kein Risiko.


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Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich den Förderkredit beantragen?

Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Beginn des Vorhabens. Alle weiteren Schritte regelt Ihre Bank in Zusammenarbeit mit der KfW und der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Antragsteller. Sie können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn mehrere GesellschafterInnen das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jede/r GesellschafterIn einen eigenen Antrag entsprechend seiner bzw. ihrer prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragstellender) stellen.

Selbstverständlich können Sie den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren, um die restlichen 65 % Ihres Vorhabens zu finanzieren.

Wie lange läuft der Kredit?

Sie können zwischen einer Laufzeit von 10 oder 15 Jahren wählen. In beiden Fällen erhalten Sie auch tilgungsfreie Zeiten:

15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Wann muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank stellen.

Das gilt auch, wenn Sie nachweislich bereits ein Finanzierungsgespräch bei einem Finanzierungspartner zum konkreten Vorhaben mit der Absicht einer potentiellen Förderung durch den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge geführt oder eine entsprechende Voranfrage bei der jeweiligen Bürgschaftsbank gestellt haben. Als Vorhabensbeginn ist entweder der Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, zu verstehen; maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.