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Bürgschaftsprogramm:

ExpressBürgschaft

  • 50 - 80 %ige Bürgschaft bis 250.000 Euro mit einer Entscheidung in max. 5 Werktagen

Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.

Informationen rund um die Express-Bürgschaft

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.

Wofür?

Gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, wie z. B. Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen.

Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.

Kosten

Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.

Jährliche Bürgschaftsprovision:

Tabelle ExpressBürgschaft.png

Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschafts­verpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.

Antragskriterien

Der Antrag auf eine ExpressBürgschaft wird von der Hausbank per Online-Antrag der Bürgschaftsbank zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Antragstellung bestätigt die Hausbank insbesondere folgende Voraussetzungen:

Bei etablierten Unternehmen

  • positives operatives Jahresergebnis (bankübliche Analyse)
  • positives bilanzielles wirtschaftliches Eigenkapital (bankübliche Analyse)
  • Kapitaldienstfähigkeit unter Berücksichtigung der neuen Verpflichtungen aus dem Vorhaben gegeben
  • Selbstauskunft (Vermögensüberschuss mindestens € 1)

Bei Gründungen und Nachfolgen

  • Persönliche Eignung:
  • Meisterqualifikation (in meisterpflichtigen Berufen; Altgesellenreglung bzw. Ausnahmengenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle ebenfalls möglich) oder eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder ein fachbezogenes Studium
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aller Antragstellenden unmittelbar vor der Existenzgründung in der Gründungs- oder Nachfolgebranche
  • Die Kapitaldienstfähigkeitsberechnung zeigt, dass mit einer ordnungsgemäßen Rückführung gerechnet werden kann.
  • Keine Negativmerkmale in der Schufa der Gründer
  • keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen
Benötigte Unterlagen und Informationen

Bei etablierten Unternehmen

  • Online-Antrag inkl. Auskunft Steuersachen
  • Jahresabschluss (nicht älter als 18 Monate) und
  • BWA/SuSa (nicht älter als 90 Tage) sowie Rentabilitätsvorschau
  • ggf. analoge wirtschaftliche Unterlagen für verbundene Unternehmungen
  • Selbstauskunft Vermögensüberschuss mind. € 1
  • KDF-Berechnung der Hausbank

Bei Gründungen (neu)

  • Online-Antrag
  • Lebenslauf
  • Selbstauskunft Vermögensüberschuss mind. € 1
  • Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und ggf. Liquiditätsplan

Bei Gründungen (Nachfolgen und tätige Beteiligungen)

  • Online-Antrag
  • Lebenslauf
  • Selbstauskunft Vermögensüberschuss mind. € 1
  • Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und ggf. Liquiditätsplan
  • Rahmendaten zur Übernahme (Kaufpreis, Wettbewerbsverbot, Asset / Share-deal, Übernahme wirtschaftliches Eigenkapital bei Share-deal, ggf. Ermittlung KP), ggf. (Kaufvertragsentwurf), s.a. Checkliste
  • Jahresabschlüsse für 2 volle Geschäftsjahre und BWA (nicht älter als 90 Tage)
AnsprechpartnerInnen

Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unseren AnsprechpartnerInnen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zur Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.

Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.

Was ist eine „Bürgschaft ohne Bank“?

Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 200.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 250.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.