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Anfrage startenBürgschaftsprogramm:
50 - 80 %ige Bürgschaft bis 250.000 Euro mit einer Entscheidung in max. 5 Werktagen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.
Gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, wie z. B. Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen.
Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
0,75 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.
Jährliche Bürgschaftsprovision:
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.
Der Antrag auf eine ExpressBürgschaft wird von der Hausbank per Online-Antrag der Bürgschaftsbank zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Antragstellung bestätigt die Hausbank insbesondere folgende Voraussetzungen:
Bei etablierten Unternehmen
Bei Gründungen und Nachfolgen
Bei etablierten Unternehmen
Bei Gründungen (neu)
Bei Gründungen (Nachfolgen und tätige Beteiligungen)
Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unseren AnsprechpartnerInnen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Weitere Bürgschaftsprogramme
/ Programme
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.
Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 200.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 250.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.