Service-Bürgschaft
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Verbindliche Vorabprüfung, mit der Sie sich an eine Hausbank Ihrer Wahl wenden können.
Kleine und mittelständische bestehende Unternehmen und Existenzgründer/innen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe.
Gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen sowie Betriebsmittelfinanzierungen. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen.
Bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaft, maximal 250.000 Euro
Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit und beträgt bis zu 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich.
Einmaliges Bearbeitungsentgelt:
1,5 % vom Kreditbetrag bei Bürgschaftsübernahme, mindestens 400 Euro.
Jährliche Bürgschaftsprovision:
Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision auf den vorzeitig „freigestellten“ Kreditbetrag in Rechnung gestellt.
Der Antrag auf Bürgschaft wird direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt. Alle Formulare sowie unseren Antrag im PDF-Format haben wir Ihnen auch einzeln im Download Bereich zusammengestellt.
Die Bürgschaftsbank hält sich mit einer Frist von zwei Monaten, in der eine Hausbank dem Antrag auf Bürgschaftsübernahme beitreten kann, an ihre Offerte gebunden.
Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unseren AnsprechpartnerInnen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Weitere Bürgschaftsprogramme
/ Programme
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms "BBB direkt" und Anfragen können in Bremen aber auch direkt an die Bürgschaftsbank gerichtet werden.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Antragsteller können sich auch direkt, das heisst ohne vorherige Einschaltung einer Hausbank an die Bürgschaftsbank wenden.