Beihilferegelungen
Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung ihrer Ausfallbürgschaften / Beteiligungsgarantien Rückbürgschaften / Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Staatliche Bürgschaften / Garantien sind Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht. Nach den EU-Beihilferegelungen ist der vollständige Wortlaut der einzelnen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen. Den Wortlaut der Regelungen der Rückbürgschaftserklärungen / Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.