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PROFIL - PFLICHTVERÖFFENTLICHUNGEN

Pflichtveröffentlichungen

Hier finden Sie die Beihilferegelungen sowie Offenlegungsberichte der Bürgschaftsbank NRW.

Beihilferegelungen

Die Bürgschaftsbank nimmt zur anteiligen Sicherung ihrer Ausfallbürgschaften / Beteiligungsgarantien Rückbürgschaften / Rückgarantien der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Staatliche Bürgschaften / Garantien sind Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht. Nach den EU-Beihilfe­regelungen ist der vollständige Wortlaut der einzelnen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen. Den Wortlaut der Regelungen der Rückbürgschaftserklärungen / Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Dokumente - Beihilferegelungen

Rückbürgschaftserklärungen der Bundesrepublik Deutschland
Rückbürgschaftserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rückgarantieerklärung des Bundes
Rückgarantieerklärung des Landes

Offenlegungsbericht

Die Bürgschaftsbank hat nach Maßgabe des § 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Regelungen nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 jährlich unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes qualitative und quantitative Informationen über das ihr zur Verfügung stehende Eigenkapital, die eingegangenen Risiken sowie die zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Managementverfahren einschließlich der diesbezüglich zum Einsatz kommenden Modelle zur Abbildung des Risikos zu veröffentlichen. Der in diesem Zusammenhang von uns erstellte Offenlegungsbericht, der sämtliche geforderten Angaben enthält, ist nachstehend einsehbar.

Dokumente - Offenlegungsberichte

Offenlegungsberichte der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen