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NEWS & PRESSE

Neues Bürgschaftsprogramm reduziert Haftungsumfang für NachfolgerInnen

02.04.2024 Neuss

Nachfolge-Bürgschaft

Die Bürgschaftsbank NRW bietet gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und dem Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit der „Nachfolge-Bürgschaft“ ein neues Bürgschaftsprogramm an, das sich gezielt der Förderung von Unternehmens-NachfolgerInnen in Nordrhein-Westfalen (NRW) widmet.

Eine Unternehmensnachfolge geht oft mit einer Vielzahl an externen Anforderungen einher. Dazu zählen unter anderem der Strukturwandel, Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und der anhaltende Fachkräftemangel. Angesichts der großen Anzahl an Unternehmen, die in naher Zukunft eine Nachfolgerin oder Nachfolger benötigen, ist es von hoher Bedeutung, geeignete NachfolgekandidatInnen zu finden.

Die Studie „Projekt Unternehmertum“ von IHK NRW aus 2018 verdeutlicht die signifikanten Hürden, denen potenzielle GründerInnen und NachfolgerInnen gegenüberstehen, insbesondere das finanzielle Risiko. Der potenzielle finanzielle Ruin ist danach ein zentrales Hindernis für die Selbstständigkeit.

Studie Unternehmertum 2018

© Studie Projekt Unternehmertum IHK NRW 2018

Diese Aussagen bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2023, der das finanzielle Risiko als zweitgrößte Barriere für Gründungstätigkeiten identifiziert.

Um hierauf eine Förderantwort zu geben, wurde die Nachfolge-Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW mit einem neuen Förderansatz konzipiert. Das finanzielle Risiko für potenzielle UnternehmensnachfolgerInnen wird deutlich reduziert, indem die bisher vollumfängliche persönliche Haftung für GründerInnen auf lediglich 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme begrenzt wird.

Mona-Neubaur

„Die Weiterführung erfolgreicher Unternehmen hat eine große volkswirtschaftliche Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort. Die reduzierte persönliche Haftung für Nachfolgerinnen und Nachfolger auf 20 Prozent der Kreditsumme ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfungsketten und unternehmerischem Know-how hier in Nordrhein-Westfalen“, begrüßt Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in NRW das gemeinsame Programm mit der Bürgschaftsbank.

Die Nachfolge-Bürgschaft richtet sich an ExistenzgründerInnen, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge gründen. Das Programm ermöglicht Betriebsübernahmen durch Anteilskauf, den Kauf von Vermögenswerten, Investitionen in Betriebsmittel, Warenlageraufstockungen und tätige Beteiligungen. Außerdem müssen die Antragsteller eine Kapitalgesellschaft gründen oder eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen, um von beiden Sonderkonditionen, dem reduzierten Haftungsumfang und dem nur hälftigen Bearbeitungsentgelt zu profitieren.

Manfred Thivessen

„Die Gestaltung der Nachfolge-Bürgschaft mit reduzierter Haftung ergänzt unser Bürgschaftsangebot ideal. Wenn das Übernahme-Konzept stimmt und sich die Beteiligten im Nachfolgeprozess einig sind, dann sollte ein erfolgversprechendes Vorhaben nicht an der Finanzierung scheitern. Die Haftungs-reduzierung soll den Mut zur Nachfolge beflügeln.“, so Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW.

Weitere Informationen finden Sie hier. Wer sich unverbindlich und kostenlos vorab informieren möchte, kann dazu auch den Beratungstag der Bürgschaftsbank NRW montags von 9 bis 16 Uhr online oder vor Ort nutzen. Terminvereinbarungen sind ab sofort unter der Service-Nummer 02131 / 5107 - 201 oder per E-mail an beratertag@bb-nrw.de möglich.