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News & Presse

Corona- sowie Hochwasser-Hilfsprogramme bis zum 30.06.2022 verlängert

09.12.2021

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In der Corona-Krise haben Bund und Länder zahlreiche Hilfsprogramme für Unternehmen u.a. mit verbesserten Rückbürgschaftsprogrammen, aufgelegt. Zusätzlich wird seit Juli 2021 von der Bürgschaftsbank NRW ein Sonderprogramm für vom Hochwasser und Starkregen betroffene Unternehmen angeboten. Der zeitliche Rahmen für die Genehmigung dieser Maßnahmen war zuletzt bis 31. Dezember 2021 befristet.

Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage werden die Regelungen in ihrer Anwendung bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 30. April 2022 eingehen. Allerdings gilt es zu beachten, dass die anzupassenden (schon angekündigten) Rückbürgschaften von Bund und Land noch unterzeichnet vorliegen müssen.

Unter anderen wurden diese Maßnahmen nach Ausbruch der Pandemie in Abstimmung mit den Rückbürgen aus Bund und Land eingeführt:

  • Erhöhung des maximalen Bürgschaftsbetrags von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro
  • Verbürgungsgrad für spezielle Corona-Bürgschaften bis zu 100 % möglich
  • Laufzeit Betriebsmittelfinanzierung bis zu zehn Jahre (max. zwei Freijahre)
  • Verbesserung der Zugangskriterien für Express-Varianten (max. Bürgschaftsbetrag 250.000 Euro, max. PD 4,5 %) und Verkürzung der Bearbeitungszeit (24 bzw. 72 Stunden) Optimierung der Rahmenbedingungen und Ausweitung des Express-Bürgschaftsbetrages auf 250.000 Euro
  • Halbierung des Bearbeitungsentgeltes auf 0,75% für „Corona-Bürgschaften“