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Deutliche Ausweitung ab dem 01.01.2023

Ab 1. Januar 2023: Bürgschaftsbank NRW und KBG NRW erhöhen ihre Förderhöchstbeträge

12.12.2022 Neuss

Bürgschaftsbank NRW und Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) NRW stehen seit Jahrzehnten als Partner im Risiko an der Seite kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. In diesem Kontext konnten zahlreiche Vorhaben begleitet werden. Um Unternehmen auch in den kommenden Jahren bei den anstehenden Herausforderungen bestmöglich zur Seite zu stehen, aber auch um dem Auftrag der Wirtschaftsförderung im Rahmen sinnvoller Finanzierungsvorhaben weiterhin bestmöglich nachzukommen, wird der Bürgschaftshöchstbetrag ab dem 01.01.2023 um 0,75 Mio. Euro dauerhaft auf 2,0 Mio. Euro angehoben. Damit können Kredite bis zu 4,0 Mio. Euro mit einer Bürgschaft besichert werden.

Auch der Beteiligungshöchstbetrag der KBG NRW wird in diesem Zusammenhang erhöht. Künftig können kleine und mittlere Unternehmen - ergänzend oder alternativ zu einer Bürgschaft - mit einer stillen Beteiligungen der KBG NRW ihre Eigenkapitalausstattung mit bis zu 1,5 Mio. Euro verbessern.


Manfred Thivessen

Wir freuen uns sehr, in bewähr­ter Zusam­men­arbeit mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen, kleine und mit­tlere Unter­nehmen mit er­wei­terten Höchst­beträgen noch bes­ser unter­stützen zu kön­nen.

Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW und der KBG NRW