Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) hat die ursprüngliche „gutachterliche Stellungnahme“ aus dem Jahr 2019 (von ESMB) zur Kreditrisikominderung im Jahr 2025 von DELOITTE Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte aktualisieren lassen. Das vorliegende Rechtsgutachten bestätigt die Durchsetzbarkeit der Zahlungsansprüche aus unseren Bürgschaften und die gutachterliche Stellungnahme deren Werthaltigkeit und Anrechenbarkeit beim Eigenkapital der kreditgebenden Hausbank.
Sowohl das Rechtsgutachten als auch die Muster-Anleitung (gutachterliche Stellungnahme) werden vom zuständigen Rechtsfachgremium des VDB ständig auf ihre Aktualität hin begleitet.
Die Quellennachweise bzgl. der Rückbürgschaftserklärungen sowie ein Muster der bundesweiten Bürgschaftsbestimmungen werden auf der VDB Webseite im Bereich „Service“ zentral zur Verfügung gestellt.
Haftungsverteilung (Rückbürgschaften)
- Bund und Land gelten als spezifisch privilegierte Risikoträger mit einem Risikogewicht von derzeit 0 %.
- Die Risikopositionen gegenüber deutschen Bürgschaftsbanken können wie Risikopositionen gegenüber Instituten behandelt werden. Dies entspricht in der Regel einem Risikogewicht von 30 %.
Beispiel Klassische Bürgschaft
Kredit nom. 100.000,00 € / Bürgschaft 80 %

Obligo Hausbank
20.000,00 €
Obligo Bund und Land
52.000,00 €
Eigenobligo Bürgschaftsbank
28.000,00 €