Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) hat die bisherige „gutachterliche Stellungnahme“ aus dem Jahr 2019 (von ESMB) zur Kreditrisikominderung im Jahr 2023 von DELOITTE Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte aktualisieren lassen. Das vorliegende Rechtsgutachten bestätigt die Durchsetzbarkeit der Zahlungsansprüche aus unseren Bürgschaften und die gutachterliche Stellungnahme deren Werthaltigkeit und Anrechenbarkeit beim Eigenkapital der kreditgebenden Hausbank.
Sowohl das Rechtsgutachten nach Art. 194 CRR als auch die Muster-Anleitung (gutachterliche Stellungnahme) werden vom zuständigen Rechtsfachgremium des VDB ständig auf ihre Aktualität hin begleitet. Sollte es durch die neue Bankenverordnung CRR III ab 2025 Änderungen geben, würden die Gutachten bei Bedarf entsprechend aktualisiert.
Die Quellennachweise bzgl. der Rückbürgschaftserklärungen sowie ein Muster der bundesweiten Bürgschaftsbestimmungen werden auf der VDB Webseite im Bereich „Service“ zentral zur Verfügung gestellt.
Haftungsverteilung (Rückbürgschaften)
- Gem. Nr. 575/2013 (CRR) gelten Bund und Land als spezifisch privilegierte Risikoträger. Nach Art. 114 und 115 CRR beträgt das Risikogewicht derzeit 0 %.
- Die Risikopositionen gegenüber deutschen Bürgschaftsbanken können wie Risikopositionen gegenüber Instituten behandelt werden. Gemäß Art. 119 CRR in Verbindung mit Art. 121 CRR entspricht dieses derzeit einem Risikogewicht von 20 %.
Beispiel Klassische Bürgschaft
Kredit nom. 100.000,00 € / Bürgschaft 80 %
Obligo Hausbank
20.000,00 €
Obligo Bund und Land
52.000,00 €
Eigenobligo Bürgschaftsbank
28.000,00 €