Was gefördert wird
Nicht wenige UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen investieren - in eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, in die Modernisierung ihrer technischen Anlagen, in zukunftsträchtige Märkte. Doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot - zu wenig Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs!
Denn Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht mittelständischen UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für max. 80 Prozent des Darlehensbetrages eine Ausfallbürgschaft (maximal 2 Mio. Euro) gewährt. Sie übernimmt damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können. Damit wird die Bürgschaftsbank NRW als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft ihrem Auftrag gerecht, mittelständische Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für
- Existenzgründungen
- Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
- Betriebserweiterungen/-verlagerungen
- Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
- die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
- Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen
Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.
Wer gefördert wird
Mit einer Bürgschaft gefördert werden mittelständische Unternehmer aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastronomie und den übrigen Gewerben sowie Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und die Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen. Investitionen des Mittelstands will die Bürgschaftsbank den Weg ebnen; an fehlenden Sicherheiten soll kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben scheitern. Für die Fördeung durch die Bürgschaftsbank NRW müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der/die UnternehmerIn besitzt oder verfügt über geordnete finanzielle Verhältnisse.
- Er/Sie ist kaufmännisch und fachlich qualifiziert. Seine/Ihre (zu gründende) Firma erwirtschaftet (voraussichtlich) ausreichende Erträge.
- Sein/Ihr Vorhaben ist mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsförderung nach den jeweils gültigen Regeln der EU für staatliche Beihilfen förderfähig.
Wenn diese Rahmenbedingungen erfüllt sind, dann ist die Bürgschaftsbank NRW für Unternehmer und Freiberufler ein verlässlicher Partner im Risiko - sie legt für sie die Hand ins Feuer.
Generell gilt: Die Bürgschaftsbank hilft Selbstständigen, die betriebliche Zukunft zu gestalten, nicht Vergangenes zu kompensieren. Sanierungen oder Umschuldungen sind für die Bürgschaftsbank deshalb kein Thema.
Wie gefördert wird
Im Zweifelsfall für die Chance
Eine sichere Finanzierung kann nicht auf dem Prinzip Hoffnung basieren. Sie muss, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, aus den laufenden Erträgen des Unternehmens bestritten werden können. Dem Aspekt „Rentabilität“ gilt deshalb die besondere Aufmerksamkeit der betriebswirtschaftlich geschulten Mitarbeitenden der Bürgschaftsbank. Sie sind branchenerfahrene Praktiker, die mit kritischem Blick die Risiken eines Geschäftsvorhabens, aber auch seine Chancen beurteilen und die sich im Zweifelsfall für die Chance entscheiden. Und ihr positives Urteil mag auch dem/der UnternehmerIn das Gefühl geben, dass sein/ihr Vorhaben alle Chancen auf Erfolg hat.
Wenn dennoch etwa zwanzig Prozent aller Antragsteller bei der Bürgschaftsbank NRW mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben und teilweise auch den Rückzug vom Markt antreten müssen, so unterstreicht diese Zahl die unveränderte Bereitschaft der Bank, sich als verlässlicher Partner ihrer Kunden zu verstehen - auch im Risiko, denn unternehmerisches Handeln ohne Risiko hat es noch nie gegeben.