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News & Presse

Wichtige Neuerung für Beihilfen ab 2026: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer

24.02.2026

Wirtschafts-ID-Nr.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) und warum wird sie benötigt?

Mit der Einführung des zentralen De-minimis-Beihilferegisters im Januar 2026 ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu einem zentralen Element der behördenübergreifenden Kommunikation in Deutschland und der EU geworden. Sie wird für alle Unternehmen, die Beihilfen erhalten möchten, Pflicht. Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) zugewiesen.

Sie dient als eindeutige Identifikation für jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen für die gesamte Dauer der Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, sie bleibt auch bei Änderungen wie einem Umzug oder einer Namensänderung unverändert. Die Struktur entspricht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), beginnt mit "DE" und wird durch eine 9-stellige Zahl ergänzt. Sollte ein Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausüben, wird dies durch ein Unterscheidungsmerkmal (z.B. "-00001", "-00002" etc.) erweitert.

Weshalb ist die W-IdNr. für Förderinstitute und damit auch für die Bürgschaftsbank wichtig?

Wie alle anderen Förderinstitute auch benötigen wir seit dem 1. Januar 2026 die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für die Beantragung von Bürgschafts- und Garantieübernahmen.

Die gute Nachricht für alle Hausbanken: Wir fragen die W-IdNr. im Rahmen der Antragsbearbeitung beim Unternehmen ab. Somit entsteht für Sie kein Mehraufwand.

Wichtige Details zur W-IdNr.

  • Automatische Zuteilung: Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) vergeben, sobald das Unternehmen steuerlich erfasst wird.
  • Unveränderlichkeit: Die Nummer bleibt auch bei Änderungen im Unternehmen (z. B. Firmensitz oder Name) bestehen.
  • Neugründungen: Bei Neugründungen erhalten Unternehmen die W-IdNr. im Rahmen der steuerlichen Anmeldung.

Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.