Die Europäische Kommission hat die zum 31.12.2023 auslaufenden alten Verordnungen für allgemeine geringfügige Beihilfen („De-minimis-Verordnung“) und Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI-De-minimis-Verordnung“) neu beschlossen.
Die wichtigste Änderung für unsere Partner ist die Anhebung der Beihilfesumme für Unternehmen, inklusive der Verkehr- und Logistikbranche, auf 300.000 Euro (bislang 200.000 Euro).
Die Verordnung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und kann hier heruntergeladen werden.