Durch die vorherige Festlegung bestimmter qualitativer und quantitativer Kriterien wird eine beschleunigte Entscheidung nun auch für Gründungs- und Nachfolgevorhaben ab dem 01.08.2022 ermöglicht.
Ausweitung der bewährten ExpressBürgschaft auf Gründungen und Nachfolgen
Oft liegt bereits ein monatelanger Weg hinter GründerInnen und NachfolgerInnen, auf dem sie ihre Idee ausgearbeitet, geprüft und besprochen haben und manche Dinge noch einmal verwarfen. Auf dem sie Konzepte erarbeitet, das Marktumfeld analysiert und die wirtschaftlichen Daten und Fakten zusammengestellt haben. Sie stellten sich FreundInnen, MentorInnen, BeraterInnen und vielleicht sogar schon ersten Mitarbeitenden von Banken vor.
GründerInnen äußern nicht selten, dass es in den entscheidenden Prozessen an Flexibilität und Schnelligkeit fehle. Die Bürgschaftsbank NRW hat sich diesem Wunsch angenommen und bietet nun auch ein beschleunigtes Entscheidungsverfahren für Gründungen und Nachfolgen innerhalb von fünf Werktagen an.
Kriterien/Voraussetzungen:
Persönliche Eignung:
- Meisterqualifikation (in meisterpflichtigen Berufen; Altgesellenregelung bzw. Aus-
nahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle ebenfalls möglich) oder eine abgeschlossene fachbezogene Ausbildung oder ein fachbezogenes Studium - eine mindestens dreijährige Berufserfahrung aller Antragstellenden unmittelbar vor der Existenzgründung in der Gründungs- oder Nachfolgebranche
Sonstige Kriterien:
- die Kapitaldienstfähigkeitsberechnung zeigt, dass mit einer ordnungsgemäßen Rückführung gerechnet werden kann
- keine Negativmerkmale in der Schufa der Gründer
- keine Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- eine Selbstauskunft, die einen Vermögensüberschuss von mindestens einem Euro ausweist
- aussagekräftiger Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und ggf. Liquiditätsplan
Bei Nachfolgevorhaben zusätzlich:
- Rahmendaten zur Übernahme (Kaufpreis, Wettbewerbsverbot, asset/share deal, Übernahme wirtschaftliches Eigenkapital bei share deal, ggf. Ermittlung Kaufpreis, ggf. Kaufvertragsentwurf)
- Jahresabschlüsse für zwei volle Geschäftsjahre und betriebswirtschaftliche Auswertung (nicht älter als 90 Tage)
Kredite bis zu 500.000 Euro für GründerInnen und NachfolgerInnen
Die Besicherung eines Kredites durch eine maximal 70 %ige Ausfallbürgschaft für Gründer- und NachfolgerInnen ist für Kredite bis 500.000 Euro möglich. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 250.000 Euro.
Die Laufzeit der Gründungs- und Nachfolge ExpressBürgschaft orientiert sich grundsätzlich an der Kreditlaufzeit und beträgt maximal zehn Jahre für Investitionen (einschließlich Kaufpreisfinanzierung), sechs Jahre für Betriebsmittel und bis zu 23 Jahre für Bauvorhaben.
Reduziertes Bearbeitungsentgelt
Zum Zwecke der Wirtschaftsförderung im Gründungs- und Nachfolgegeschehen in Nordrhein-Westfalen hat die Bürgschaftsbank NRW das Bearbeitungsentgelt halbiert und erhebt lediglich 0,75 % auf den zu verbürgenden Kreditbetrag.