Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

News & Presse

Erhöhung der Fördergrenze: ExpressBürgschaft jetzt bis 400.000 Euro

27.07.2026 Neuss

sd

Die Bürgschaftsbank NRW erweitert ihre ExpressBürgschaft und schafft damit mehr Finanzierungsspielraum für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Ab sofort können Hausbanken Bürgschaften bis zu 400.000 Euro im vereinfachten Expressverfahren beantragen.

Mit der Anhebung der Fördergrenzen ermöglicht die Bürgschaftsbank NRW den Hausbanken, noch mehr Anträge im vereinfachten Expressverfahren zu stellen. Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Betriebsmitteln, Unternehmenswachstum und Nachfolgefinanzierungen sollen somit verbessert werden. Die bewährten Vorteile der ExpressBürgschaft sind: ein schlankes digitales Antragsverfahren sowie eine unbürokratische Entscheidung in der Regel innerhalb von drei bis maximal fünf Arbeitstagen.

Die steigende Bedeutung der ExpressBürgschaft zeigt sich auch in den Geschäftszahlen des letzten Jahres der Bürgschaftsbank NRW: Von den insgesamt 444 Bürgschaften und Garantien, die im Jahr 2025 zugesagt wurden, entfielen 132 auf das Expressverfahren. Mit den höheren Fördergrenzen wird dieses erfolgreiche Angebot nun konsequent weiterentwickelt.

Thivessen-web

„Die Express-Bürgschaft hat sich als schnelles und verlässliches Absicherungsinstrument etabliert. Die kontinuierlich steigende Nachfrage zeigt, dass Unternehmen und Hausbanken gleichermaßen von kurzen Entscheidungswegen profitieren. Mit der Anhebung der Fördergrenzen schaffen wir zusätzlichen Spielraum für den Mittelstand. So können wir die Hausbanken und Sparkassen noch besser dabei unterstützen, Finanzierungen zügig und effizient zu begleiten.“ Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW.

Die Erweiterung der ExpressBürgschaft wird vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Die Bürgschaftsbank NRW dankt dem Ministerium der Finanzen sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen für die konstruktive Begleitung und die schnelle Zustimmung zur Weiterentwicklung dieses wichtigen Förderinstruments.

Mit der Anhebung der Fördergrenzen kann die ExpressBürgschaft künftig noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützen und den Zugang zu Krediten weiter erleichtern.

Die ExpressBürgschaft richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens drei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind. Außerdem werden auch Gründungen mit und Unternehmensnachfolgen gefördert. Sie kann für nahezu alle Kreditarten und Finanzierungsanlässe genutzt werden.

Express-Bürgschaft auf einen Blick

  • Kreditvolumen: bis 800.000 Euro (im Einzelfall auch mehr)
  • Bürgschaftsvolumen: bis 400.000 Euro
  • Bearbeitungszeit: Bürgschaftsentscheidung innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen
  • Antragsverfahren: digital und einfach über die Hausbank
  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, Existenzgründer:innen und Nachfolgen
  • Einsatzbereich: nahezu alle Finanzierungsanlässe

Pressekontakt

Silke Doelfs

Silke Doelfs
Telefon: +49 2131 5107 - 138
Mobil: + 49 151 573 201 41
E-Mail: sdoelfs@bb-nrw.de