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Anfrage startenBürgschaftsprogramm
Bis zu 750.000 Euro Bürgschaften für Agrar- und landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe
In 2024 startet ein neues europäisches Förderprogramm „InvestEU“, nachdem die bisherige Agrar-Bürgschaft EIF zum 31.12.2023 ausgelaufen ist. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich bereits jetzt für das neue Programm vormerken!
Bitte stellen Sie Ihren Antrag durch die Hausbank über den Online-Antrag.
Haben Sie noch Fragen? Hier gelangen Sie zu unseren AnsprechpartnerInnen, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.
Weitere Bürgschaftsprogramme
/ Programme
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und beraten, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert.
Ein Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei einem Bürgschaftsbedarf bis zu 200.000 Euro (entspricht 80 Prozent eines Gesamtdarlehens von 250.000 Euro) kann - ohne Einschaltung einer Hausbank - bei der Bürgschaftsbank direkt gestellt werden, und zwar unabhängig von der Höhe der Gesamtinvestition oder des Verwendungszwecks.